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§ 3a und 4 der neuen #rechtsverordnung im #saarland sind jetzt finde ich sehr deutlich geschrieben was erlaubt ist bzgl. Treffen mit anderen Personen. Dabei gehen die Lockerungen sogar über die Entscheidung des Verfassungsgerichts hinaus. Wer es nachlesen will:
corona.saarland.de/DE/service/massnahmen...#doccd294b97-a444-4af8-834f-c0fa5eb61095bodyText3
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